Alle Arbeitnehmer*innen haben seit 2002 einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Der Staat fördert dies durch steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge. Mit einer Entgeltumwandlung können Arbeitnehmer*innen zudem ihre Rentenlücke erfolgreich schließen.
Die gesetzliche Rente bietet nicht ausreichend Sicherheit im Alter. Alle Arbeitnehmer*innen können ihren Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung nutzen! Und auch der Arbeitgeber profitiert, da er dadurch Sozialabgaben sparen kann.
Wir helfen Arbeitgebern eine einheitliche Versorgungsordnung für ihr Unternehmen zu entwickeln, um zu einen der Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer Rechnung zu tragen und zum anderen gleichzeitig potentiellen Haftungsansprüchen in der Zukunft vorzubeugen.